Hallo ihr Lieben,
Das Weihnachtsgeschäft nähert sich dem Ende und ich hab endlich Zeirt mal wieder was zu schreiben.
Ich würde gerne über etwas diskutieren, was mir seit einiger Zeit im Kopf rumgeht. Es geht um Massagekerzen.
Hierbei handelt es sich um ein "stay on" Kosmetikum, was bedeutet, es verbleibt auf der Haut. Ergo darf nach EU-Kosmetikverordnung maximal 1% Duftstoff enthalten sein. Dasselbe sagt meine Sicherheitsbewertung.
Nun finde ich aber im Internet ständig Rezepte für Massagekerzen, die bis zu 5% Duftstoffe enthalten. Auf mein Nachfragen, warum das so sei, bekam ich die Auskunft, dass ja ein Teil des Duftes durch die Wärme der Flamme verdunstet. Das mag sein, aber dann müßte man ja (zumindest nach meiner Logik) die Kerze erstmal eine ganze Zeit brennen lassen, bevor man sie verwendet, oder? Das kann man doch unmöglich berechnen, zu welchem Zeitpunkt das flüssige Wachs nur noch 1% Duft enthällt.
m Gegenzug könnte es bei den erlaubten 1% Duft dazu kommen, dass wenn man zulange wartet, bis man das Wachs verwendet, kein Duft mehr enthalten bzw. warnehmbar ist, oder?
Was meint ihr dazu?
LG Sannyas
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vor 6 Jahren